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Trauermarsch Remagen 19.11.11

Remagen. Über 280 deutsche Männer und Frauen gedachten heute den eine Million Toten der Rheinwiesenlager. Die Kämpfer für ein besseres Deutschland haben heute in Remagen einmal mehr gezeigt, daß die Lüge von den angeblich barmherzigen „Befreiern“ nicht mehr unwidersprochen bleibt.

Wir danken allen Aktivisten für ihren Einsatz und die beispielhafte Disziplin über den gesamten Tag.

Ein ausführlicher Bericht folgt im Laufe der nächsten Tage.

Der Auflagenbescheid liegt uns jetzt endlich vor. Er enthält allerdings keine Neuigkeiten und beschränkt sich auf die allgemeinen polizeilichen Auflagen für nationale Versammlungen.

Treffpunkt für den Trauermarsch ist der Bahnhof Remagen um 12 Uhr.

Per Auflage ist das Tragen von Springerstiefeln und Bomberjacken verboten. Desweiteren ist es verboten Kleidung, Buttons oder Transparente mit der Aufschrift „ACAB“ zu tragen. Das Mitführen von Waffen (auch Schutzwaffen, wie z.B. ein Mundschutz), Böllern und Pyrotechnik ist, wie bei allen öffentlichen Versammlungen, verboten.

Beachtet bitte besonders unsere Verhaltensmaßregeln für Teilnehmer.

Die Qualität der Aussenwirkung nationaler Veranstaltungen konnte in den letzten Jahren massiv gesteigert werden. Wo wir auftauchen unterstreicht das disziplinierte Verhalten und das geordnete Auftreten die Ernsthaftigkeit unserer Forderungen!

Wir haben uns daher entschlossen, einige Verhaltensmaßregeln für den Trauermarsch in Remagen festzuhalten. Die folgenden Hinweise sind fuer alle Teilnehmer bindend!
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Nachdem wir schon im Oktober vor dem Verwaltungsgericht Koblenz gegen das Verbot des „Gedenkmarsches für die Toten in den alliierten Rheinwiesenlagern am 19. November in Remagen“ erfolgreich geklagt hatten und die Versammlungsbehörde als Nachschlag Berufung gegen das Urteil eingelegt und gleichzeitig den sofortigen Vollzug der ursprünglichen Verbotsverfügung angeordnet hatte, haben wir in den letzten Tagen beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz sowohl die Nichtzulassung der Berufung als auch die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung unserer erfolgreichen Klage gegen den sofortigen Vollzug des Verbotes beantragt.

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat heute im Sinne unseres Antrags entschieden und im Eilverfahren den sofortigen Vollzug des Verbotes aufgehoben. Das bedeutet, daß das Verbot endgültig aufgehoben bleibt und nicht willkürlich vollzogen werden kann.

So haben wir den Gedenkmarsch in den letzten Wochen und Tagen in mehreren Instanzen und auf mehreren juristischen Ebenen auf ganzer Front erfolgreich gegen die Repressionen der Versammlungsbehörde durchgesetzt.
Nach Einschätzung der beteiligten Gerichte und Juristen sind die verzweifelten Verbotsversuche eindeutiges Unrecht mit der Absicht, unerwünschte Meinungen zu unterdrücken.

Es bleibt zuletzt nur noch abzuwarten, ob die von der Versammlungsbehörde zu erwartenden Auflagen dem Recht und den uns und der Polizeiführung gegebenen Zusagen entsprechen.
Andernfalls werden wir noch in diesem Jahr gegen die staatliche Repression demonstrieren.

Erlebnisberichte aus den Rheinwiesenlagern zeichnen ein erschreckendes Bild über die Internierungszeit. Um den Zugang zu diesen grauenhaften Erinnerungen zu erleichtern, haben Kameraden einige schriftlich überlieferte Zeitzeugenberichte vertont.

Hier der dritte Zeitzeugenbericht: Zeitzeugenbericht 03

Die zweite Aktionswoche war geprägt von öffentlichkeitswirksamen Aktionen wie dem flammenden Weckruf zu den Martinsfeuern in Ahrweiler, Straßenkunst und einer Kundgebung in Böhl-Iggelheim.
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Erlebnisberichte aus den Rheinwiesenlagern zeichnen ein erschreckendes Bild über die Internierungszeit. Um den Zugang zu diesen grauenhaften Erinnerungen zu erleichtern, haben Kameraden einige schriftlich überlieferte Zeitzeugenberichte vertont.

Hier der zweite Zeitzeugenbericht: Zeitzeugenbericht 02

Bad Neuenahr/Ahrweiler. Als Kulisse für eine Propagandaaktion der besonderen Art wurde heute das Martinsbrauchtum mit seinen vier Feuern und den konkurrierenden Schaubildern benutzt. Die Martinsfeuer gelten als einmalig im Rheinland und führen jedes Jahr hunderte Besucher von nah und fern nach Ahrweiler.

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Der Landrat und die Kreisverwaltung brechen erneut das Recht, um unerwünschte Meinungen zu verbieten. Nach unserem Sieg vor dem Verwaltungsgericht Koblenz gegen die Verbotsverfügung der Kreisverwaltung, hat die Verwaltung Berufung gegen das Urteil eingelegt und gleichzeitig den sofortigen Vollzug der ursprünglichen Verbotsverfügung angeordnet. Damit wurden die „letzten Register“ gezogen – wie die Rhein-Zeitung schreibt, wir meinen eher, der Landrat pfeift auf dem letzten Loch – um ein Verbot durchzusetzen. Wir setzen im gerichtlichen Eilverfahren alle Mittel dagegen ein und haben die besten Chancen auf Erfolg.

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